Minijob 2026 und 2027: Verdienstgrenzen für Arbeitgeber
Stand: 3. November 2026. Die Verdienstgrenze für einen Minijob liegt 2026 bei durchschnittlich 603 Euro im Monat. Ab Januar 2027 steigt sie auf 633 Euro. Die frühere Grenze von 556 Euro gehörte zum Jahr 2025 und ist keine aktuelle Planungsgrundlage mehr.
Welche Werte gelten in welchem Jahr?
| Zeitraum | Monatliche Verdienstgrenze | Gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde |
|---|---|---|
| 2025, historischer Vergleich | 556 Euro | 12,82 Euro |
| 2026 | 603 Euro | 13,90 Euro |
| Ab 1. Januar 2027 | 633 Euro | 14,60 Euro |
Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Bei einem höheren vereinbarten Stundenlohn steht entsprechend weniger Arbeitszeit innerhalb der Verdienstgrenze zur Verfügung. Für die Einordnung sind das regelmäßig zu erwartende Arbeitsentgelt und die geltenden Regeln der Minijob-Zentrale maßgeblich; eine einzelne Monatszahl ersetzt diese Prüfung nicht.
Was Arbeitgeber bei der Planung prüfen sollten
- Den geltenden Stundenlohn und die voraussichtlichen Einsatzzeiten gemeinsam kalkulieren.
- Regelmäßige Zahlungen und vorhersehbare Sonderzahlungen bei der Entgeltprognose berücksichtigen.
- Weitere Beschäftigungen erfragen und die sozialversicherungsrechtliche Einordnung klären.
- Meldungen, Unterlagen und Arbeitszeitaufzeichnungen mit der Lohnabrechnung abstimmen.
- Vor dem Jahreswechsel 2027 prüfen, ob Vergütung und Einsatzplanung angepasst werden müssen.
Minijob-Stellen verständlich ausschreiben
Nennen Sie die konkrete Tätigkeit, den Einsatzort, den Stundenlohn und die üblichen Arbeitszeiten. „Minijob“ allein erklärt noch nicht, ob beispielsweise regelmäßige Wochenenddienste oder feste Schichten vorgesehen sind. Eine klare Beschreibung hilft Interessenten, die Stelle mit ihrer verfügbaren Zeit abzugleichen.
Wie Sie Aufgaben und Rahmenbedingungen strukturiert formulieren, zeigt die Checkliste für Stellenanzeigen. Für die Verbreitung Ihrer Anzeige können Sie sich zu den JobNinja-Angeboten beraten lassen.
Häufige Fragen
Gilt die Grenze von 556 Euro noch?
Sie war die Minijob-Grenze im Jahr 2025. Für 2026 gelten 603 Euro, ab Januar 2027 633 Euro monatlich im Durchschnitt.
Kann die monatliche Arbeitszeit unverändert bleiben?
Das hängt vom vereinbarten Stundenlohn und dem regelmäßig erwarteten Arbeitsentgelt ab. Kalkulieren Sie die Arbeitszeit erneut, wenn sich Vergütung oder Verdienstgrenze ändern.
